Revision vor Bundesgericht
Die Revision vor dem schweizerischen Bundesgericht ist ein ausserordentliches Rechtsmittel gegen ein Urteil, das auf dieser Stufe bereits rechtskräftig ist. Sie ist keine zweite Beschwerde und dient nicht dazu, die Sache einfach neu zu argumentieren. Die Revisionsgründe sind eng begrenzt, etwa schwere Verfahrensmängel, erhebliche neu entdeckte Tatsachen oder Beweismittel oder bestimmte Widersprüche zu anderen verbindlichen Entscheiden, je nach Verfahrenslage. Das Revisionsgesuch muss den Grund genau bezeichnen und die geltenden Fristen einhalten. Wird es gutgeheissen, eröffnet das Bundesgericht die Sache im erforderlichen Umfang neu.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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