Glossar / Strafprozessrecht

Revision im Strafverfahren

Im schweizerischen Strafprozess ist die Revision kein gewöhnliches weiteres Rechtsmittel, sondern ein ausserordentlicher Weg zur Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens. Sie kommt nur bei begrenzten Gründen in Betracht, etwa erheblichen neuen Tatsachen oder Beweismitteln, widersprüchlichen Urteilen oder schweren Verfahrensmängeln, welche die Zuverlässigkeit oder Fairness des Urteils erschüttern. Das Gesuch muss den Revisionsgrund und seine Bedeutung darlegen. Wird es gutgeheissen, kann neu beurteilt oder korrigiert werden. Die Revision verbindet Rechtssicherheit mit materieller Gerechtigkeit.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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