Glossar / Sozialversicherungsrecht

Revision im Sozialversicherungsrecht

Im schweizerischen Sozialversicherungsrecht ermöglicht die Revision, eine rechtskräftige Leistungsregelung für die Zukunft anzupassen, wenn sich wesentliche Umstände ändern. Typische Beispiele sind Gesundheitszustand, Erwerbsfähigkeit, Familienverhältnisse oder Einkommen. Besonders wichtig ist sie bei Invalidenrenten sowie Ergänzungs- oder bedarfsabhängigen Leistungen. Revision unterscheidet sich von Wiedererwägung oder prozessualer Revision, die Fehler oder neue Tatsachen zur ursprünglichen Verfügung betreffen. Der Versicherungsträger muss eine relevante Änderung feststellen und den Anspruch neu beurteilen. Leistungen können erhöht, herabgesetzt oder aufgehoben werden.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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