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Revision einer Verwaltungsverfügung

Ausserordentliches Verfahren zur Wiedereröffnung eines rechtskräftigen Verwaltungsentscheids wegen schwerer Mängel oder neuer Elemente.

Die Revision ist ein ausserordentliches Rechtsmittel gegen einen bereits rechtskräftigen Verwaltungsentscheid. Im schweizerischen Verwaltungsrecht kommt sie nur bei eng umschriebenen Gründen in Betracht, etwa bei erheblichen neuen Tatsachen oder Beweismitteln, die früher nicht vorgebracht werden konnten, oder bei schweren Verfahrensmängeln. Sie ist formeller als die Wiedererwägung und an gesetzliche Revisionsgründe gebunden. Wird die Revision zugelassen, wird die Sache neu beurteilt und der frühere Entscheid kann geändert werden.