Revision einer Verwaltungsverfügung
Die Revision ist ein ausserordentliches Rechtsmittel gegen einen bereits rechtskräftigen Verwaltungsentscheid. Im schweizerischen Verwaltungsrecht kommt sie nur bei eng umschriebenen Gründen in Betracht, etwa bei erheblichen neuen Tatsachen oder Beweismitteln, die früher nicht vorgebracht werden konnten, oder bei schweren Verfahrensmängeln. Sie ist formeller als die Wiedererwägung und an gesetzliche Revisionsgründe gebunden. Wird die Revision zugelassen, wird die Sache neu beurteilt und der frühere Entscheid kann geändert werden.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.