Widerruf einer Verwaltungsverfügung
Der Widerruf bedeutet, dass eine Verwaltungsbehörde eine Verfügung zurücknimmt oder ändert, häufig für die Zukunft, ausnahmsweise auch rückwirkend. Im schweizerischen Verwaltungsrecht stehen sich die Korrektur rechtswidriger oder unzweckmässiger Entscheide, die Rechtssicherheit und der Vertrauensschutz gegenüber. Entscheidend ist unter anderem, ob die Verfügung Rechte verliehen hat, ob die betroffene Person gutgläubig disponiert hat und wie gewichtig das öffentliche Interesse ist. Spezialgesetze können für Bewilligungen, Leistungen oder Konzessionen besondere Regeln vorsehen.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.