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Widerruf einer Verwaltungsverfügung

Rücknahme oder Änderung einer Verwaltungsverfügung durch die Behörde unter Abwägung von Gesetzmässigkeit, öffentlichem Interesse und Vertrauensschutz.

Der Widerruf bedeutet, dass eine Verwaltungsbehörde eine Verfügung zurücknimmt oder ändert, häufig für die Zukunft, ausnahmsweise auch rückwirkend. Im schweizerischen Verwaltungsrecht stehen sich die Korrektur rechtswidriger oder unzweckmässiger Entscheide, die Rechtssicherheit und der Vertrauensschutz gegenüber. Entscheidend ist unter anderem, ob die Verfügung Rechte verliehen hat, ob die betroffene Person gutgläubig disponiert hat und wie gewichtig das öffentliche Interesse ist. Spezialgesetze können für Bewilligungen, Leistungen oder Konzessionen besondere Regeln vorsehen.