Glossar / Datenschutzrecht

Auskunftsrecht

Das Auskunftsrecht erlaubt einer Person, vom Verantwortlichen zu erfahren, ob Personendaten über sie bearbeitet werden, und Informationen wie Datenkategorien, Zwecke, Empfänger und Aufbewahrungslogik zu erhalten. In der Schweiz ist es ein zentrales Transparenzrecht und grundsätzlich ohne übermässige Formalitäten zu beantworten. Einschränkungen können etwa zum Schutz überwiegender Interessen, von Rechten Dritter oder gesetzlicher Geheimhaltung greifen. Organisationen sollten die Identität prüfen, relevante Systeme durchsuchen und verständliche Antworten statt ungeordneter Rohdaten liefern.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.