Vorkaufsrecht
Ein Vorkaufsrecht gibt der berechtigten Person Vorrang beim Erwerb, wenn die Eigentümerin an eine Drittperson verkauft.
Das Vorkaufsrecht berechtigt eine Person, bei einem Verkauf an eine Drittperson in den Vertrag einzutreten, meist zu denselben Bedingungen. In der Schweiz kann es gesetzlich oder vertraglich entstehen und ist besonders bei Grundstücken, Miteigentum und landwirtschaftlichen Gewerben bedeutsam. Vertragliche Vorkaufsrechte an Grundstücken werden regelmässig öffentlich beurkundet und können im Grundbuch vorgemerkt werden. Das Recht zwingt die Eigentümerin in der Regel nicht zum Verkauf, sondern wird erst durch einen auslösenden Verkauf oder ein gleichgestelltes Geschäft relevant.