Wohnrecht
Das Wohnrecht ist eine Personaldienstbarkeit des schweizerischen Sachenrechts. Es berechtigt eine bestimmte Person, eine Wohnung oder einen abgegrenzten Gebäudeteil zu bewohnen, häufig lebenslänglich, und wird bei Grundstücken im Grundbuch eingetragen. Anders als ein Mietverhältnis ist es ein dingliches Recht und bindet grundsätzlich auch spätere Eigentümer. Es ist in der Regel weder übertragbar noch vererblich, wobei die Mitbenutzung durch Familien- oder Haushaltsangehörige möglich sein kann. Umfang und Modalitäten ergeben sich aus Begründungsakt und Grundbucheintrag.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.