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Retentionsrecht

Gesetzliche Befugnis eines Gläubigers, fremde bewegliche Sachen bis zur Zahlung einer verbundenen Forderung zurückzubehalten.

Das Retentionsrecht erlaubt einem Gläubiger, fremde bewegliche Sachen oder Wertpapiere, die er rechtmässig besitzt, zur Sicherung einer fälligen Forderung zurückzubehalten. Die Forderung muss mit der Sache oder dem Rechtsverhältnis hinreichend verbunden sein. Im schweizerischen Recht ist es kein allgemeines Selbsthilferecht: Der Besitz muss rechtmässig sein, die Forderung die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, und das Retentionsrecht darf nicht durch Vereinbarung oder die Natur des Verhältnisses ausgeschlossen sein. Bei Nichtzahlung kann die Verwertung des zurückbehaltenen Gegenstands folgen.