Glossar / Menschenrechtsschutz

Recht auf ein faires Verfahren

Das Recht auf ein faires Verfahren sichert grundlegende Verfahrensgarantien vor Gerichten und, soweit anwendbar, anderen entscheidenden Behörden. Dazu gehören Zugang zum Gericht, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit, Waffengleichheit, rechtliches Gehör, begründete Entscheide, öffentliche Verhandlungen mit zulässigen Ausnahmen und Verfahren innert angemessener Frist. In Strafsachen umfasst es zudem Unschuldsvermutung, Verteidigungsrechte und nötigenfalls Übersetzung. In der Schweiz prägen Verfassungsrecht, Verfahrensordnungen und europäische Menschenrechtsstandards diese Garantien.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.