Recht auf den gesetzlichen Richter
Garantie, dass Fälle vom gesetzlich im Voraus bestimmten Gericht und Spruchkörper behandelt werden, nicht ad hoc ausgewählt.
Das Recht auf den gesetzlichen Richter verhindert Manipulationen der Zuständigkeit und Gerichtsbesetzung. In der Schweiz müssen zuständiges Gericht, Zuteilungsregeln und Mitwirkung der Richterinnen und Richter auf gesetzlichen Normen oder im Voraus festgelegten objektiven Regeln beruhen. Behörden dürfen keine Sondergerichte schaffen oder Entscheidträger für ein bestimmtes Ergebnis auswählen. Die Garantie erfasst sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit sowie die ordnungsgemässe Besetzung. Interne Zuteilungssysteme sind zulässig, wenn sie genügend transparent und nicht willkürlich sind.