Recht auf ein unparteiisches Gericht
Verfahrensgarantie, die Richter und Entscheidträger frei von Befangenheit und objektiv zweifelhaften Neutralitätslagen verlangt.
Das Recht auf ein unparteiisches Gericht schützt das Vertrauen in die Rechtsprechung. Im schweizerischen Recht und nach europäischen Fair-Trial-Standards dürfen Richterinnen, Richter und bestimmte Verwaltungsentscheider keine persönlichen Interessen, Vorbefassung, Feindschaft, enge Beziehungen oder andere Umstände aufweisen, die objektiv Zweifel an ihrer Neutralität wecken. Parteien können den Ausstand verlangen, in der Regel sofort nach Kenntnis der Tatsachen. Unparteilichkeit hat subjektive und objektive Seiten; tatsächliche Voreingenommenheit muss nicht immer nachgewiesen werden.