Glossar / Strafprozessrecht

Recht auf Verteidigung

Das Recht auf Verteidigung gewährleistet, dass eine Person anwaltlichen Rat einholen und sich vertreten lassen kann. Im Strafverfahren steht es in engem Zusammenhang mit dem fairen Verfahren, dem Schweigerecht und der Waffengleichheit. Das schweizerische Recht anerkennt Verteidigungsrechte bereits in frühen Verfahrensphasen und sieht in bestimmten Fällen notwendige oder unentgeltliche Verteidigung vor. Der konkrete Umfang richtet sich nach Verfahrensart, Schwere des Vorwurfs und Fähigkeit der betroffenen Person, ihre Rechte selbst wahrzunehmen.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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