Recht auf Bildung
Das Recht auf Bildung verpflichtet den Staat, Zugang zur Grundschulbildung zu gewährleisten und das Bildungswesen verfügbar, zugänglich, annehmbar und anpassungsfähig auszugestalten. In der Schweiz liegt Bildung weitgehend in der Zuständigkeit der Kantone, innerhalb verfassungs- und menschenrechtlicher Vorgaben. Die obligatorische Grundbildung muss diskriminierungsfrei zugänglich sein, auch für Kinder mit Behinderungen und für migrierte Kinder. Das Recht garantiert nicht jede gewünschte Schule oder Ausbildung, doch Aufnahme-, Disziplinar- und Unterstützungsentscheide müssen Gleichheit, Verhältnismässigkeit und Verfahrensrechte wahren.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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