Recht auf Löschung
Das Recht auf Löschung erlaubt betroffenen Personen, die Entfernung von Personendaten zu verlangen, wenn die weitere Bearbeitung keine gültige Grundlage hat, unverhältnismässig ist oder die Daten nicht mehr benötigt werden. In der Schweiz ergibt es sich aus Datenschutz- und Persönlichkeitsschutz, nicht als schrankenloses „Recht auf Vergessen“. Verantwortliche müssen Aufbewahrungspflichten, Rechtsansprüche, öffentliche Interessen und Meinungsäusserungsfreiheit abwägen. Umsetzung kann durch Löschung, irreversible Anonymisierung oder Nutzungsbeschränkung erfolgen, wenn sofortige Löschung nicht möglich ist.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.