Recht auf Löschung
Recht, die Löschung oder Anonymisierung von Personendaten zu verlangen, wenn die Bearbeitung unrechtmässig oder nicht mehr nötig ist.
Das Recht auf Löschung erlaubt betroffenen Personen, die Entfernung von Personendaten zu verlangen, wenn die weitere Bearbeitung keine gültige Grundlage hat, unverhältnismässig ist oder die Daten nicht mehr benötigt werden. In der Schweiz ergibt es sich aus Datenschutz- und Persönlichkeitsschutz, nicht als schrankenloses „Recht auf Vergessen“. Verantwortliche müssen Aufbewahrungspflichten, Rechtsansprüche, öffentliche Interessen und Meinungsäusserungsfreiheit abwägen. Umsetzung kann durch Löschung, irreversible Anonymisierung oder Nutzungsbeschränkung erfolgen, wenn sofortige Löschung nicht möglich ist.