Glossar / Menschenrechtsschutz

Recht auf Gesundheit

Das Recht auf Gesundheit garantiert nicht, gesund zu sein, sondern Ansprüche auf gesundheitsbezogene Güter, Dienstleistungen und Bedingungen, die verfügbar, zugänglich, annehmbar und von angemessener Qualität sind. Es umfasst diskriminierungsfreien Zugang zu wesentlicher Versorgung, öffentliche Gesundheitsmassnahmen, Gesundheitsinformationen sowie Grundlagen wie sicheres Wasser, Nahrung, Wohnen und Arbeitsbedingungen. In der Schweiz sind obligatorische Krankenversicherung, kantonale Gesundheitsdienste und Verfassungsgrundsätze wichtig; internationale Standards leiten die Auslegung. Ressourcenbegrenzungen zählen, doch Kernpflichten und Gleichheit bleiben zentral.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

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