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Recht auf Leben

Das Recht auf Leben schützt vor rechtswidriger Tötung und verpflichtet den Staat zu angemessenen Massnahmen zum Schutz des Lebens.

Das Recht auf Leben ist ein zentrales Menschenrecht. Es verpflichtet den Staat, Leben nicht rechtswidrig zu nehmen und durch geeignete Gesetze, Polizeiarbeit, Rettungswesen und Untersuchungen zu schützen. In der Schweiz ist es verfassungsrechtlich und durch internationale Menschenrechtsverpflichtungen anerkannt. Nicht jeder Todesfall bedeutet eine Rechtsverletzung; entscheidend ist, ob materielle und verfahrensrechtliche Schutzpflichten eingehalten wurden. Relevant ist es bei Gewalteinsatz, Haft, medizinischen Situationen, häuslicher Gewalt sowie Umwelt- und Katastrophengefahren.

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