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Recht auf Privatsphäre

Das Recht auf Privatsphäre schützt persönliches Leben, Identität, Kommunikation und Daten vor ungerechtfertigten Eingriffen.

Das Recht auf Privatsphäre schützt die persönliche Sphäre, Familienleben, Wohnung, Korrespondenz, Identität, Ruf und im modernen Recht auch Personendaten. Es begrenzt Überwachung, Durchsuchungen, Informationsweitergabe und eingreifende Veröffentlichungen. In der Schweiz ergibt sich der Schutz aus verfassungsrechtlichen Garantien, Datenschutzrecht, zivilrechtlichem Persönlichkeitsschutz, strafrechtlichen Sicherungen und internationalen Menschenrechtsverpflichtungen. Das Recht ist nicht absolut: Eingriffe können durch gesetzliche Grundlage, öffentliche Interessen wie Sicherheit oder Strafverfolgung oder durch Rechte Dritter gerechtfertigt sein, sofern sie verhältnismässig bleiben. Besonders wichtig ist die Privatsphäre im digitalen Umfeld, wo Profiling, automatisierte Bearbeitung und grenzüberschreitende Datenflüsse Autonomie und Würde berühren. Sie ist mit Meinungsfreiheit und Transparenz abzuwägen.