Recht auf Berichtigung
Recht, unrichtige Personendaten korrigieren oder ergänzen zu lassen, damit die Bearbeitung verlässliche Angaben widerspiegelt.
Das Recht auf Berichtigung erlaubt einer Person, vom Verantwortlichen die Korrektur unrichtiger oder die Ergänzung unvollständiger Personendaten zu verlangen. In der Schweiz stützt es Datenqualität und faire Bearbeitung, besonders bei Entscheidungen zu Arbeit, Kredit, Versicherung, Gesundheit oder öffentlichen Leistungen. Die antragstellende Person sollte die beanstandeten Daten bezeichnen und nötigenfalls Belege liefern. Verantwortliche prüfen die Richtigkeit im Kontext und können bei ungeklärten Tatsachen einen Bestreitungsvermerk aufnehmen. Relevante Empfänger sollten angemessen informiert werden.