Aussageverweigerungsrecht
Das Aussageverweigerungsrecht schützt beschuldigte Personen davor, im Strafverfahren zur eigenen Belastung gezwungen zu werden.
Im schweizerischen Strafverfahren muss die beschuldigte Person darüber informiert werden, dass sie die Aussage verweigern darf und nicht an ihrer eigenen Überführung mitwirken muss. Der Schutz ist Ausdruck des Verbots des Selbstbelastungszwangs und gilt bei polizeilichen Einvernahmen, im Untersuchungsverfahren und vor Gericht. Schweigen darf nicht als Geständnis behandelt werden, auch wenn die Behörden die gesamte Beweislage würdigen. Besonders bedeutsam ist das Recht vor anwaltlicher Beratung und bei einem Wechsel vom Zeugen- zum Beschuldigtenstatus.