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Rechte und Pflichten

Rechte gewähren geschützte Ansprüche, Freiheiten oder Befugnisse; Pflichten verlangen ein Tun, Unterlassen oder Dulden.

Ein Recht verleiht seinem Träger eine geschützte Rechtsposition, etwa einen Anspruch gegen eine andere Person, eine Handlungsfreiheit, eine Gestaltungsmacht oder Schutz vor Eingriffen. Eine Pflicht verlangt ein Tun, Unterlassen oder Dulden. Im schweizerischen Recht binden Grundrechte den Staat und können auf private Beziehungen ausstrahlen; privatrechtlichen Rechten entsprechen häufig Verpflichtungen einer Gegenpartei. Rechte und Pflichten sind jedoch keine einfachen Gegensätze: Eine Person kann beides zugleich haben, und manche Pflichten dienen kollektiven Interessen statt einem bestimmten Berechtigten.

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