Glossar / Grundlegende Rechtsprinzipien

Rechtsstaatlichkeit

Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass der Staat durch Recht und unter dem Recht handelt, nicht nach blosser Willkür. In der Schweiz umfasst sie insbesondere Legalität des Verwaltungshandelns, Gewaltenteilung, Zugang zu unabhängigen Gerichten, Verhältnismässigkeit, Rechtssicherheit und Achtung der Grundrechte. Gesetze müssen hinreichend bestimmt sein und gleichmässig angewandt werden, wobei demokratische Änderungen im vorgesehenen Verfahren möglich bleiben. Der Begriff entspricht weitgehend dem *Rechtsstaat*, deckt sich aber nicht in allen Rechtsordnungen vollständig mit *rule of law* oder *État de droit*. Er garantiert kein bestimmtes politisches Ergebnis, sondern Bedingungen legitimer Rechtsetzung und Rechtsanwendung.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

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