Sicherer Drittstaat
Ein sicherer Drittstaat gilt als Staat mit wirksamem Schutz, sodass eine Asylbehörde die materielle Prüfung ablehnen oder verlagern kann.
Das Konzept des sicheren Drittstaats begrenzt wiederholte oder unnötige Asylverfahren, wenn eine Person in einem anderen Staat Schutz erhalten kann, der grundlegende Flüchtlings- und Menschenrechtsstandards einhält. In der Schweizer Praxis kann es ein Nichteintreten oder eine Wegweisung in diesen Staat stützen, sofern individuelle Garantien bestehen. Sicherheit ist nicht rein abstrakt zu beurteilen: Zu prüfen sind Zugang zu einem fairen Asylverfahren, Schutz vor Refoulement, persönliche Verletzlichkeit sowie reale Aufnahmechancen oder Verbindungen. Das Konzept überschneidet sich mit den Dublin-Zuständigkeitsregeln, ist aber nicht identisch.