Glossar / Migrations- und Asylrecht

Sicherer Drittstaat

Das Konzept des sicheren Drittstaats begrenzt wiederholte oder unnötige Asylverfahren, wenn eine Person in einem anderen Staat Schutz erhalten kann, der grundlegende Flüchtlings- und Menschenrechtsstandards einhält. In der Schweizer Praxis kann es ein Nichteintreten oder eine Wegweisung in diesen Staat stützen, sofern individuelle Garantien bestehen. Sicherheit ist nicht rein abstrakt zu beurteilen: Zu prüfen sind Zugang zu einem fairen Asylverfahren, Schutz vor Refoulement, persönliche Verletzlichkeit sowie reale Aufnahmechancen oder Verbindungen. Das Konzept überschneidet sich mit den Dublin-Zuständigkeitsregeln, ist aber nicht identisch.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.