Glossar / Arbeitsrecht

Lohnforderung

Eine Lohnforderung ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag oder zwingendem Recht. In der Schweiz umfasst sie den Grundlohn und je nach Fall lohnähnliche Boni, Zulagen, Provisionen, Überstundenentschädigung, Ferienlohn sowie Lohnfortzahlung bei bestimmten Abwesenheiten. Arbeitnehmende müssen in der Regel Arbeitsverhältnis, vereinbarten Lohn und geleistete oder rechtlich zu vergütende Zeit darlegen. Arbeitgeber können etwa Zahlung, zulässige Verrechnung, fehlenden Anspruch oder Verjährung einwenden. Lohnschutzregeln beschränken Abzüge und Verzichtserklärungen, besonders während des laufenden Arbeitsverhältnisses.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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