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Genugtuung

Genugtuung ist ein Geld- oder Symbolausgleich für schwere immaterielle Nachteile wie Schmerz, seelisches Leid oder Persönlichkeitsverletzung.

Im schweizerischen Haftpflichtrecht bezeichnet Genugtuung den Ausgleich immaterieller Unbill, sofern die Beeinträchtigung genügend schwer ist. Sie kann bei körperlichen oder psychischen Leiden, beim Tod naher Angehöriger oder bei schweren Persönlichkeitsverletzungen zugesprochen werden. Die Höhe wird nach Billigkeit bemessen und berücksichtigt Schwere und Dauer des Leidens, Verschulden, Umstände des Ereignisses und vergleichbare Praxis. Genugtuung ist vom Ersatz finanzieller Schäden zu unterscheiden und fällt meist zurückhaltend aus.