Kollokationsplan
Im schweizerischen Konkurs erstellt die Konkursverwaltung nach Eingabe der Forderungen den Kollokationsplan. Er hält fest, ob eine Forderung zugelassen oder abgewiesen wird und in welcher Klasse oder Rangstellung sie an der Verteilung teilnimmt. Auch gesicherte und privilegierte Forderungen werden entsprechend berücksichtigt. Der Plan schafft Transparenz für die Gläubiger und bildet die Grundlage der späteren Verteilung. Betroffene Gläubiger können Einträge mit den vorgesehenen Rechtsbehelfen, insbesondere der Kollokationsklage, anfechten.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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