Glossar / Völkerrecht

Schengen/Dublin

Die Schweiz nimmt über Assoziierungsabkommen an den Schengen- und Dublin-Systemen teil, obwohl sie kein EU-Mitglied ist. Schengen erleichtert Reisen ohne systematische Kontrollen an den Binnengrenzen und umfasst gemeinsame Visaregeln, Standards für Aussengrenzen sowie polizeiliche und informationsbezogene Zusammenarbeit. Dublin regelt, welcher teilnehmende Staat für die Prüfung eines Asylgesuchs zuständig ist. Für die Schweiz prägen diese Systeme Migration, Asylverfahren, Datenaustausch und grenzüberschreitende Sicherheit; die Umsetzung folgt schweizerischen Verfassungs- und Gesetzgebungsverfahren.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.