Glossar / Bildungsrecht

Schulzuteilung

Die Schulzuteilung wird in der Schweiz meist durch kommunale oder kantonale Schulbehörden nach kantonalem Recht vorgenommen. Ausgangspunkt ist regelmässig der Wohnort im Schulkreis; daneben können Kapazitäten, Klassenzusammensetzung, Sprache, sonderpädagogischer Bedarf, Geschwister, Schulweg und Kindeswohl relevant sein. Eltern können eine andere Zuteilung beantragen, haben aber grundsätzlich kein freies Wahlrecht unter öffentlichen Schulen. Entscheide müssen gesetzmässig, willkürfrei, verhältnismässig und diskriminierungsfrei sein. Bei erheblichen Auswirkungen sind Begründung und Rechtsmittel besonders wichtig.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.