Schulische Disziplinarmassnahmen
Disziplinarmassnahmen an Schweizer Schulen können Verwarnungen, vorübergehende Wegweisung aus dem Unterricht, Verhaltensvereinbarungen, nachsitzähnliche Massnahmen, Ausschluss von Anlässen oder in schweren Fällen eine befristete Suspendierung umfassen. Grundlage sind meist kantonales Schulrecht und kommunale oder schulinterne Reglemente. Die Massnahme muss einem legitimen erzieherischen oder sicherheitsbezogenen Zweck dienen, verhältnismässig und diskriminierungsfrei sein sowie Alter und Situation des Kindes berücksichtigen. Bei schwerwiegenden Sanktionen bestehen regelmässig Anhörungs-, Begründungs- und Rechtsmittelrechte.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.