Schulische Disziplinarmassnahmen
Schulische Disziplinarmassnahmen dienen der Ordnung und Erziehung, müssen aber die Rechte der Lernenden und die Verhältnismässigkeit wahren.
Disziplinarmassnahmen an Schweizer Schulen können Verwarnungen, vorübergehende Wegweisung aus dem Unterricht, Verhaltensvereinbarungen, nachsitzähnliche Massnahmen, Ausschluss von Anlässen oder in schweren Fällen eine befristete Suspendierung umfassen. Grundlage sind meist kantonales Schulrecht und kommunale oder schulinterne Reglemente. Die Massnahme muss einem legitimen erzieherischen oder sicherheitsbezogenen Zweck dienen, verhältnismässig und diskriminierungsfrei sein sowie Alter und Situation des Kindes berücksichtigen. Bei schwerwiegenden Sanktionen bestehen regelmässig Anhörungs-, Begründungs- und Rechtsmittelrechte.