Glossar / Bildungsrecht

Schulrecht

In der Schweiz ist das Schulrecht vor allem kantonal geprägt; bundesrechtliche Verfassungsgarantien wie Rechtsgleichheit, Kindesschutz und der Anspruch auf ausreichenden Grundschulunterricht setzen jedoch Grenzen. Es erfasst öffentliche Schulen, Privatschulen, Befugnisse von Lehrpersonen und Schulbehörden, Beurteilung, Promotion, Disziplin, sonderpädagogische Massnahmen, Datenbearbeitung und Mitwirkung der Eltern. Da Zuständigkeiten je nach Kanton und Gemeinde variieren, sind häufig die konkreten Schulgesetze, Verordnungen und Rechtsmittelwege entscheidend.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.