Prüfungsumfang
Der Prüfungsumfang bestimmt, welche Aspekte eines Verwaltungsakts ein Gericht überprüfen darf, etwa Recht, Sachverhalt und Ermessen.
In Verwaltungssachen richtet sich die Kognition der Rechtsmittelinstanz nach dem anwendbaren Verfahrensrecht und der Art des angefochtenen Entscheids. Schweizer Gerichte prüfen regelmässig Rechtsverletzungen, insbesondere Zuständigkeit, Verfahren, Gesetzesauslegung und Grundrechte. Die Sachverhaltsprüfung kann je nach Instanz umfassend oder eingeschränkt sein. Ermessen wird typischerweise auf Missbrauch, Überschreitung, Willkür und Verhältnismässigkeit kontrolliert, wobei Fachbeurteilungen der Verwaltung oft zurückhaltend überprüft werden. Der Prüfungsumfang prägt die Rügen und die möglichen Rechtsfolgen.