Glossar / Verwaltungsrecht

Prüfungsumfang

In Verwaltungssachen richtet sich die Kognition der Rechtsmittelinstanz nach dem anwendbaren Verfahrensrecht und der Art des angefochtenen Entscheids. Schweizer Gerichte prüfen regelmässig Rechtsverletzungen, insbesondere Zuständigkeit, Verfahren, Gesetzesauslegung und Grundrechte. Die Sachverhaltsprüfung kann je nach Instanz umfassend oder eingeschränkt sein. Ermessen wird typischerweise auf Missbrauch, Überschreitung, Willkür und Verhältnismässigkeit kontrolliert, wobei Fachbeurteilungen der Verwaltung oft zurückhaltend überprüft werden. Der Prüfungsumfang prägt die Rügen und die möglichen Rechtsfolgen.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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