Glossar / Strafprozessrecht

Durchsuchungsbefehl

Ein Durchsuchungsbefehl ist eine formelle Ermächtigung, Räume zu betreten, Gegenstände zu prüfen, Beweise zu beschlagnahmen oder Daten zu durchsuchen. Er setzt typischerweise einen bestimmten Ermittlungszweck, hinreichenden Verdacht, Verhältnismässigkeit und Grenzen bezüglich Umfang, Zeit und Vorgehen voraus. In Common-Law-Systemen schützt der warrant vor unangemessenen Durchsuchungen. Auch das schweizerische Recht regelt Durchsuchung und Beschlagnahme über gesetzliche Grundlagen, Zuständigkeiten und Rechtsmittel. Digitale Durchsuchungen werfen besondere Fragen zu Datenmengen, Drittinteressen, Berufsgeheimnissen und Auslandbezug auf.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.