Zweitwohnungsbeschränkung
Regeln zur Begrenzung von Wohnungen ohne Hauptwohnsitznutzung, besonders in Schweizer Gemeinden mit hohem Zweitwohnungsanteil.
Die Zweitwohnungsbeschränkung reagiert auf den Druck von Ferienwohnungen auf Boden, Wohnraumversorgung und alpine Landschaften. In der Schweiz ist sie verfassungs- und bundesrechtlich geregelt und besonders in Gemeinden mit hohem Zweitwohnungsanteil relevant. Neue Wohnungen müssen dort häufig als Erstwohnungen genutzt werden oder unter eine anerkannte Ausnahme fallen, etwa für bestimmte touristische Beherbergung oder geschützte bestehende Bauten. Die Beschränkung wird in Planungs- und Baubewilligungsverfahren geprüft und kann durch Grundbuchanmerkungen oder Nutzungsauflagen gesichert werden. Der Vollzug betrifft Neubauten und spätere Nutzungsänderungen.