Effektenregulierung
Die Effektenregulierung ordnet Emission, Handel, Offenlegung, Marktverhalten und Aufsicht über Finanzinstrumente und Marktteilnehmer.
Die schweizerische Effektenregulierung erfasst öffentliche Angebote, Prospekte, Handelsplätze, Intermediäre, Marktmissbrauch, Offenlegung bedeutender Beteiligungen und Verhaltenspflichten. Sie schützt Anleger und Marktintegrität und ermöglicht zugleich Kapitalaufnahme. FINMA-Aufsicht, Börsenregeln und Finanzmarktgesetze wirken mit zivilrechtlicher Haftung und strafrechtlichen Normen zusammen. Grenzüberschreitende Angebote und Kotierungen verlangen oft Abstimmung mit EU-, US- oder anderen Regelwerken. Die konkreten Pflichten hängen von Instrument, Anlegerkategorie, Vertriebsform, Handelsplatz und Regulierungsstatus ab.