Glossar / Handels- und Gesellschaftsrecht

Sicherungsrechte

Sicherungsrechte verringern das Kreditrisiko, indem sie der gesicherten Partei bei Nichterfüllung bevorzugten Zugriff auf bestimmte Vermögenswerte geben. In der Schweiz verbreitet sind Pfandrechte an beweglichen Sachen oder Forderungen, Grundpfandrechte, Eigentumsvorbehalte und Sicherungszessionen, jeweils mit eigenen Anforderungen an Entstehung, Publizität und Durchsetzbarkeit. Das schweizerische Recht ist in einzelnen Bereichen formstreng, etwa bei Besitzübertragung oder Registereintrag. Wichtig sind zudem Konkurswirkungen, Rangkonflikte und die Übertragbarkeit des Sicherungsgegenstands.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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