Beweismittelbeschlagnahme
Zwangsmassnahme, mit der Behörden Gegenstände, Unterlagen, Daten oder Vermögenswerte für Beweiszwecke oder das weitere Verfahren sichern.
Die Beweismittelbeschlagnahme ermöglicht schweizerischen Strafbehörden, Gegenstände, Unterlagen, elektronische Daten oder Vermögenswerte zu sichern, die als Beweis dienen, eingezogen werden oder Kosten und Ansprüche sichern können. Sie setzt Tatverdacht und Verhältnismässigkeit voraus; Berufsgeheimnisse, geschützte Unterlagen und Rechte Dritter sind sorgfältig zu beachten. Eine Beschlagnahme kann nach einer Durchsuchung oder selbständig erfolgen. Betroffene können regelmässig Siegelung verlangen, die Massnahme anfechten oder die Herausgabe beantragen, wenn der Sicherungsgrund entfällt.