Glossar / Datenschutzrecht

Besonders schützenswerte Personendaten

Das schweizerische Datenschutzrecht schützt besonders schützenswerte Personendaten verstärkt, weil ein Missbrauch die Persönlichkeit schwer beeinträchtigen oder Diskriminierung fördern kann. Dazu gehören sinngemäss Daten über religiöse, weltanschauliche, politische oder gewerkschaftliche Ansichten, Gesundheit, Intimsphäre, rassische oder ethnische Herkunft, genetische und biometrische Daten zur Identifikation, Massnahmen der sozialen Hilfe sowie verwaltungs- oder strafrechtliche Verfahren und Sanktionen. Ihre Bearbeitung verlangt oft klarere Information, erhöhte Sicherheit, ausdrückliche Einwilligung, wenn darauf abgestützt wird, und sorgfältige Risikoprüfung.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.