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Gewaltenteilung

Gewaltenteilung verteilt staatliche Macht auf Gesetzgebung, Vollzug und Rechtsprechung, um Machtkonzentration und Missbrauch zu verhindern.

Die Gewaltenteilung ist ein Strukturprinzip des Verfassungsstaats. Sie weist Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung unterschiedlichen Organen zu, anerkennt aber, dass moderne Staaten Zusammenarbeit und teilweise Überschneidungen benötigen. In der Schweiz wirkt sie in einem System mit Kollegialregierung, Zweikammerparlament, unabhängigen Gerichten und föderaler Kompetenzordnung. Verstärkt wird sie durch Legalitätsprinzip, richterliche Unabhängigkeit, parlamentarische Aufsicht, Volksrechte und Föderalismus. Das schweizerische Modell entspricht keiner strikten präsidentiellen Trennung; es beruht auf institutionellem Ausgleich und gegenseitiger Verantwortlichkeit. Die Gewaltenteilung schützt Freiheit und demokratische Legitimation, indem sie verhindert, dass eine Instanz Rechtsetzung, Vollzug und Rechtsauslegung unkontrolliert vereint.

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