Gütertrennung
Die Gütertrennung ist ein Güterstand des schweizerischen Familienrechts. Jeder Ehegatte behält Eigentum, Verwaltung und Verfügung über sein eigenes Vermögen und haftet grundsätzlich für seine eigenen Schulden. Anders als bei der Errungenschaftsbeteiligung wird bei der Auflösung kein ehelicher Vermögenszuwachs berechnet und geteilt. Ehegatten können Gütertrennung durch Ehevertrag vereinbaren; sie kann in bestimmten Fällen auch gerichtlich angeordnet oder gesetzlich eintreten. Unberührt bleiben Beistandspflichten, Familienunterhalt sowie Scheidungsfolgen wie Unterhalt oder Vorsorgeausgleich.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.