Gütertrennung
Die Gütertrennung hält Vermögen und Schulden der Ehegatten getrennt und kennt keine gesetzliche Teilung des ehelichen Vorschlags.
Die Gütertrennung ist ein Güterstand des schweizerischen Familienrechts. Jeder Ehegatte behält Eigentum, Verwaltung und Verfügung über sein eigenes Vermögen und haftet grundsätzlich für seine eigenen Schulden. Anders als bei der Errungenschaftsbeteiligung wird bei der Auflösung kein ehelicher Vermögenszuwachs berechnet und geteilt. Ehegatten können Gütertrennung durch Ehevertrag vereinbaren; sie kann in bestimmten Fällen auch gerichtlich angeordnet oder gesetzlich eintreten. Unberührt bleiben Beistandspflichten, Familienunterhalt sowie Scheidungsfolgen wie Unterhalt oder Vorsorgeausgleich.