Zustellung von Dokumenten
Die Zustellung stellt sicher, dass Parteien und andere Beteiligte Eingaben, Vorladungen, Entscheide und Verfügungen rechtlich wirksam erhalten. Im schweizerischen Verfahren ist sie eng mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör und der Rechtssicherheit verbunden, weil Fristen häufig erst mit gültiger Mitteilung zu laufen beginnen. Zustellungen erfolgen etwa postalisch, über gerichtliche Kanäle, bei Zulässigkeit elektronisch oder auf andere anerkannte Weise. Mängel können Vollstreckbarkeit, Rechtsmittelfristen und Verfahrenshandlungen beeinflussen.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.