Vergleich
Im schweizerischen Zivilprozess können Parteien einen Streit jederzeit durch Vergleich erledigen, privat oder vor Gericht. Ein gerichtlich protokollierter Vergleich beendet das Verfahren regelmässig und kann hinsichtlich Vollstreckbarkeit und Rechtskraft einem Entscheid nahekommen, soweit sein Inhalt reicht. Die Parteien regeln materielle Zugeständnisse, Zahlungsmodalitäten und Kostenverteilung selbst. Das Gericht achtet insbesondere auf Klarheit, Prozessfähigkeit und Rechtmässigkeit. Der Vergleich unterscheidet sich vom Klagerückzug oder von der Klageanerkennung, weil er auf gegenseitiger Einigung beruht.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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