Glossar / Migrations- und Asylrecht

Niederlassungsbewilligung

Die schweizerische Niederlassungsbewilligung, meist Ausweis C, gewährt einer ausländischen Person ein unbefristetes Aufenthaltsrecht und eine stärkere Rechtsstellung als Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligungen. Sie erlaubt grundsätzlich freie Erwerbstätigkeit und Kantonswahl unter Beachtung der Meldevorschriften. Voraussetzungen sind je nach Staatsangehörigkeit Aufenthaltsdauer, ordnungsgemässer Aufenthalt, Integration, Sprachkenntnisse und das Fehlen schwerer entgegenstehender Gründe. Die Bewilligung kann bei schweren Straftaten, erheblicher Sozialhilfeabhängigkeit oder längerem Auslandaufenthalt widerrufen oder herabgestuft werden. Sie ist ein wichtiger Integrationsstatus, aber keine Einbürgerung.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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