Glossar / Fortgeschrittenes Verfassungs- und öffentliches Recht

Schwerer Grundrechtseingriff

Im schweizerischen Verfassungsrecht müssen Grundrechtseinschränkungen auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, einem öffentlichen Interesse oder dem Schutz Dritter dienen und verhältnismässig sein. Ein **schwerer** Grundrechtseingriff verlangt eine qualifizierte Grundlage, in der Regel ein formelles Gesetz und nicht bloss eine offene Verwaltungsregel. Der Kerngehalt des Rechts darf nicht angetastet werden. Beispiele sind Freiheitsentzug, intensive Überwachung oder weitreichende Beschränkungen politischer oder religiöser Betätigung. Entscheidend sind Intensität, Dauer, Betroffenheit und Rechtsschutz.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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