Aktienkapital
Nach schweizerischem Gesellschaftsrecht bezeichnet Aktienkapital den von den Aktionären gezeichneten Nominalbetrag, der in Aktien aufgeteilt ist. Es dient als Bezugspunkt für Beteiligungsrechte, Kapitalerhaltung und Gläubigerschutz, entspricht aber nicht dem tatsächlichen Vermögen oder Marktwert der Gesellschaft. Bei der Aktiengesellschaft gelten gesetzliche Mindest- und Liberierungsvorschriften; das Kapital erscheint in Statuten und Handelsregister. Änderungen erfordern in der Regel formelle Gesellschaftsbeschlüsse, Beurkundung oder Dokumentation und Registereintrag.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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