Übertragungsbeschränkung für Aktien
Eine Übertragungsbeschränkung begrenzt die Veräusserung von Aktien, etwa zur Kontrolle, Compliance oder Stabilität des Aktionariats.
Übertragungsbeschränkungen regeln, ob und wie Aktien verkauft, abgetreten oder auf neue Aktionäre eingetragen werden dürfen. In der Schweiz sind sie bei privaten Gesellschaften verbreitet und finden sich in Statuten, Aktionärbindungsverträgen oder gesetzlichen Regeln für bestimmte Aktienarten. Sie können eine Zustimmung des Verwaltungsrats verlangen, Ablehnungsgründe vorsehen oder Vorkaufsrechte unter Aktionären schaffen. Bei Namenaktien ist die Eintragung im Aktienbuch häufig entscheidend für die Ausübung von Aktionärsrechten. Die Gestaltung muss Durchsetzbarkeit, Gesellschaftsinteressen, Austrittsmöglichkeiten und zwingendes Recht austarieren.