Glossar / Finanzmärkte und Effekten

Leerverkauf

Ein Leerverkauf ermöglicht es Anlegern, von fallenden Effektenkursen zu profitieren, indem sie geliehene oder später zu beschaffende Effekten verkaufen. Er kann Liquidität und Preisbildung fördern, aber bei missbräuchlicher Nutzung Abwicklungsprobleme verursachen oder ungeordnete Märkte verstärken. Die Schweiz kennt kein mit der EU identisches allgemeines Leerverkaufsregime; relevant sind jedoch Regeln der Handelsplätze, Verbote des Marktmissbrauchs, Abwicklungsdisziplin und gegebenenfalls aufsichtsrechtliche Notmassnahmen. Grenzüberschreitender Handel mit EU-Instrumenten oder auf EU-Handelsplätzen kann EU-Leerverkaufsvorschriften auslösen.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

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