Kurzaufenthaltsbewilligung
In der Schweiz entspricht die Kurzaufenthaltsbewilligung meist dem Ausweis L. Sie erlaubt einer ausländischen Person einen Aufenthalt zu einem bestimmten Zweck und für begrenzte Dauer, etwa für befristete Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Studium oder einen anderen Kurzaufenthalt. Die Voraussetzungen unterscheiden sich für EU/EFTA-Angehörige und Drittstaatsangehörige; Kontingente, arbeitsmarktliche Regeln oder Visumpflichten können gelten. Die Bewilligung begründet in der Regel keinen gefestigten Aufenthalt, und Verlängerungen hängen vom Aufenthaltszweck ab. Inhaber müssen Tätigkeit, Wohnsitzmeldung und behördliche Auflagen einhalten.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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