Einfache Gesellschaft
Die einfache Gesellschaft ist in der Schweiz eine flexible Grundform, die durch Vereinbarung entsteht, oft ohne besondere Form, wenn mehrere Personen Mittel oder Tätigkeiten für einen gemeinsamen Zweck verbinden. Sie besitzt keine Rechtspersönlichkeit und wird in der Regel nicht ins Handelsregister eingetragen. Vertretung, Gewinn- und Verlustbeteiligung sowie Haftung richten sich nach Vertrag und dispositiven gesetzlichen Regeln. Sie ist häufig bei Joint Ventures, Gründerverhältnissen vor der Gesellschaftsgründung und informellen Projekten, aber ungeeignet, wenn Haftungsbeschränkung oder Publizität erforderlich sind.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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