Glossar / Zivilprozess und Zivilstreitigkeiten

Vereinfachtes Verfahren

Das vereinfachte Verfahren der schweizerischen Zivilprozessordnung soll ausgewählte Zivilstreitigkeiten zugänglicher und effizienter machen. Es gilt für gesetzlich bestimmte Fälle, namentlich viele Streitigkeiten mit geringerem Streitwert sowie gewisse Bereiche mit sozialem Schutzgedanken. Das Gericht kann das Verfahren aktiver leiten, die formellen Anforderungen an Rechtsschriften sind reduziert, und mündliche Elemente haben oft mehr Gewicht. Es ist dennoch kein formloses Verfahren: Fristen, Beweisführung und Kostenrisiken bleiben bedeutsam.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.