Glossar / Sozialversicherungsrecht

Sozialversicherung

Sozialversicherung unterscheidet sich von privater Versicherung, weil Versicherungspflicht, Finanzierung und Leistungen weitgehend gesetzlich festgelegt sind und der sozialen Absicherung dienen. In der Schweiz sind Einwohnerinnen, Einwohner und Erwerbstätige meist gleichzeitig in mehreren Zweigen versichert, etwa AHV, IV, Unfallversicherung, Krankenversicherung und berufliche Vorsorge. Ansprüche hängen je nach System von Wohnsitz, Erwerbstätigkeit, versichertem Risiko, Beitragsdauer oder medizinischer Beurteilung ab. Leistungen können Renten, Taggelder, Zulagen, Kostenvergütungen oder Sachleistungen sein.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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